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Seit man die Quarantäne in England aufgehoben und durch
Einreisebestimmungen nach skandinavischem Modell ersetzt hat, hatte ich
vor, endlich einmal mit den Hunden nach England zu fahren. Es war eine
Menge Arbeit und man muß mit einer Planung von etwa 9 Monaten rechnen,
aber es hat sich gelohnt. Es war ein phantastisches Erlebnis! Für mich war
natürlich das Highlight eine Teilnahme bei einem englischen Open
Sheepdogtrial mit meinem englisch gezüchteten Border Collie Whenway Celtic
Tradition. Unsere Rosette für den dritten Platz der Visitor`s Class der
Devon Sheepdog Society ziehrt jetzt stolz unsere Pinwand!
Nachdem ich mich während meiner Reiseplanungszeit gefreut
hätte über kundigen Rat, wie man die richtigen Dokumente zu den richtigen
Terminen zusammenstellt und so weiter, möchte ich jetzt meine Erfahrungen
weitergeben. Die Erläuterungen, die man von der Botschaft geschickt
bekommt, sind so gekonnt umständlich formuliert. Ich kann gar nicht
zählen, wie oft ich zusammen mit unserem betreuenden Tierarzt grübelnd und
rechnend durch den abschreckenden Papierstapel geblättert habe, um ja
alles richtig zu machen.
Hier die vereinfachte Version nach meinen Erfahrungswerten
1.) Die Formulare:
Die britische Botschaft in Wien anrufen und sie bitten, sie mögen einem
die Bestimmungen für das Einreisen mit Hunden (Pet Travel Scheme)
zuschicken. (Man muß damit rechnen, mit den Leuten dort Englisch zu
sprechen- und seine Adresse SEHR deutlich buchstabieren)
2.) Microchip:
Der Hund muß mikrogechipt werden, wenn er es nicht schon ist
3.) Tollwutimpfung:
Nach der eindeutigen Identifizierbarkeit des Hundes durch Mikrochip darf
die Tollwutimpfung durchgeführt werden.
4.) Bluttest:
Nach der Tollwutimpfung muß man einen Bluttest von seinem Tierarzt nehmen
lassen und diesen zum entsprechenden Labor schicken lassen (Adresse in den
Bestimmungsbögen, die man von der Botschaft bekommen hat)
5.) 6 Monate Wartefrist:
Ab dem Blutabnahmetermin muß man sechs Monate warten, bis dem Hund die
Einreise erlaubt ist. Natürlich nur, wenn das Ergebnis einen guten Titer
gezeigt hat. Wenn man nicht sicher ist, oder man den Urlaub auf keinen
Fall nachträglich verschieben sollte, sollte man sich also etwa zwei
Monate extra für den Notfall lassen, daß man noch einmal impfen und
untersuchen muß. (Bis man das Ergebnis des Bluttests bekommt, können auch
ein paar Wochen vergehen)
(Mit dieser 6-Monate-Frist verstehen die Engländer keinen Spaß, die wird
bis auf den Tag genau ausgerechnet.
6.) Amtstierarzt:
Wenn die sechs Monate abgelaufen sind, kann man einen Termin bei seinem
lokalen Amtstierarzt ausmachen. (Adresse in Broschüre von der Botschaft)
Dort erscheint man mit
dem Hund,
dem Impfpaß,
einer gültigen Hundesteuermarke,
dem Bluttestergebnis,
und am besten den ganzen Unterlagen von der Botschaft.
Außerdem sollte man wissen, welche Route man nehmen möchte, da der
Amtstierarzt den Hund für alle durchreisten Länder extra freigeben muß.
(Tip: Wenn man seit Ausstellung des Impfpasses übersiedelt ist, sollte man
nicht vergessen, die Adresse umzuschreiben, denn die behandelnden Behörden
hassen alles, was irgendwie kompliziert wird, wie zum Beispiel nicht
übereinstimmende Adressen im Impfpaß und Durchreiseerlaubnis) Der
Amtstierarzt überprüft mit dem Chiplesegerät die Identität des Hundes,
überzeugt sich –ohne ausführliche Untersuchungen- von der allgemeinen
Gesundheit desselben und füllt ein Formular aus und stempelt es ab.
(Der Hund sollte munter und nicht auf den ersten Blick krank wirken. Mit
Hautproblemen kann man angeblich Probleme bei der Einreise bekommen, wenn
in Frage steht, ob es sich um eine ansteckende Kondition handeln könnte,
also sollte man versuchen, den Hund in möglichst guter Kondition
vorzuführen.) Der Amtstierarzt hat seine eigenen Bögen, um die
Untersuchungen einzutragen, aber man sollte ihn vorher anrufen, ob er noch
welche lagernd hat.
7.) Entwurmung und Entzeckung:
Die letzte gesundheitliche Hürde ist die Behandlung gegen Ekto- und
Endoparasiten, die 24-48 Stunden vor der Einreise nach England
stattgefunden haben muß. Das heißt daß man seine Reiseroute entsprechend
berechnen muß, daß man innerhalb der erlaubten 24 Stunden auch einreisen
kann. Welche Präparate dafür erlaubt sind, steht auch in den Bögen von der
Botschaft. Man sollte vorher mit dem Tierarzt abklären, ob er sie lagernd
hat. Wenn man seine Frist versäumt, wird man bei der Einreisestelle
gezwungen, einen Tierarzt zu finden, der die Behandlung durchführt und
dann 24 Stunden zu warten. Bei den Unterlagen von der Botschaft ist ein
eigener Bogen für Entwurmung und Entzeckung dabei, dieser wird hier
gebraucht und abgestempelt. |